§ 82b GewO Prüfung
Wiederkehrende Prüfung nach § 82b GewO
Die wiederkehrende Prüfung nach § 82b GewO (österreichische Gewerbeordnung) ist vorgeschrieben, um Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei bestimmten gewerblichen Betriebsanlagen dauerhaft zu gewährleisten.
Konkret geht es um diese Gründe:
Sicherheit - Anlagen altern, werden umgebaut oder anders genutzt. Durch regelmäßige Prüfungen soll verhindert werden, dass technische Mängel entstehen, Brand-, Explosions- oder Unfallgefahren übersehen werden.
Schutz von Menschen - die Prüfung stellt sicher, dass Mitarbeiterinnen, Kundinnen und Anrainerinnen nicht durch Lärm, Abgase, gefährliche Stoffe oder unsichere Technik gefährdet werden.
Umweltschutz - es wird kontrolliert, ob Emissions- und Abfallgrenzwerte eingehalten werden, Boden, Wasser und Luft nicht belastet werden und Umweltauflagen aus dem Genehmigungsbescheid weiterhin erfüllt sind.
Einhaltung des Genehmigungsbescheids - die Anlage muss noch immer so betrieben werden, wie sie ursprünglich genehmigt wurde. Abweichungen (Umbauten, neue Maschinen, andere Arbeitszeiten) können sonst rechtswidrig sein.
Rechtliche Absicherung für den Betrieb - wer die Prüfung ordnungsgemäß durchführt, vermeidet Verwaltungsstrafen,reduziert Haftungsrisiken, ist bei Kontrollen auf der sicheren Seite.
Intervall - die wiederkehrende Prüfung nach § 82b GewO ist in der Regel alle 5 Jahre durchzuführen und unaufgefordert an die Behörde zu übergeben. Die Behörde kann kürzere Intervalle vorschreiben (z. B. bei risikoreichen Anlagen).